Man kann, (und hat sicher) Artikel oder ganze Bücher zum Begriff der Repräsentativität schreiben. Auf einen Nenner gebracht lässt sich sagen: es gibt keine Repräsentativität.
Der naheliegende Grund ist zunächst, dass es keine allgemein annerkannte/gültige Defininition dieses Begriffes gibt. Meines Wissen verstehen die meisten unter einer representativen Befragung entweder,
(i) dass die Verteilung der (i.e. aller) Merkmale der Stichprobe, den Merkmalsverteilungen in der Grundgesamtheit (Zielpopulation) entsprechen, oder
(ii) schlicht eine Zufallsstichprobe. Vielleicht verstehen einige auch eine Kombination der beiden "Definitionen".
Neben der Nicht-Existenz einer Defnition, bezieht sich mein erster Kommentar zunächst auf die erste Definition. Selbst wenn es möglich ist, einige (wenige) Merkmale, wie bsp. Geschlecht, Alter, Bildung in der Stichprobe in gleicher Verteilung abzubilden, wie sie in der Grundgesamtheit vorliegen (das versucht der ZENSUS ebenso, wie der Mirko ZENSUS, und mir scheint es plausibel dieses Ziel zu erreichen), kann daraus mitnichten geschlossen werden, dass auch die Verteilung (aller) unbeobachteter/latenter Merkmale in ihrerer Verteilung der Grundgesamtheit entsprechen. Dieser Schluss beruht alleine auf der (frequentistischen) statistischen Theorie von Zufallsstichproben (Defnition (ii)).
Der zweite gepostete Link (
http://www.bidmon.de/blog/2010/03/studi ... ativ-html/) stellt Quotenstichproben als Möglichkeit dar, "repräsentative" Ergebnisse zu erhalten. Hier hat man offenbar die erste verbreitete Definition im Sinn. Dieser Rat ist allerdings irreführend. Zunächst muss vor einer Quotenauswahl bereits vieles über die Verteilung von Merkmalen in der Grundgesamtheit bekannt sein -- wie sollte man sonst die Quote festlegen? Diese Art der Stichproben erzeugen also in eng begrenzterem Ausmaß (bezogen auf die Anzahl der Merkmale, die "repräsentativ" sein sollen) "repräsentative" Ergebnisse. Wichtiger aber ist, dass inferenzstatistische Verfahren immer auf einer Zufallsauswahl (vgl. Defnition (ii)) beruhen. Auch wenn die Wahlforschung uns immer wieder zeigt, dass praktisch nützliche Ergebnisse mittels inferenzstatistischer Verfahren in Kombination mit Quotenstichproben (im Hinblick auf die eine Dimension: Wahlergebnis) erzielt werden, ist diese Kombination aus der theoretischen Perspektive der frequentistischen Statistik schlicht unzulässig.
Um meinen ersten Komentar auch auf die zweite Definition zu beziehen, möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es theoretisch sicher möglich ist Zufallsstichproben zu ziehen, praktisch allerdings immer das Problem des Unit-Nonresponse auftritt. Es ist unwahrscheinlich, dass solche Verweigerer sich nicht systematisch von Teilnehmern unterscheiden. Der (Mikro)ZENSUS hat den Vorteil der Strafandrohung bei Verweigerung, was zu einer hohen Response-Rate bei den zufällig gezogenen Befragten führt. Klar sein sollte hier aber auch, dass man unter diesen extermen Vorrausetzungen erwarten könnte, dass sich die Verweigerer sehr stark von den Teilnehmern unterscheiden. Da die Verzerrung eine multiplikative Verknüpfung der Response-Rate und der Unterschiede zwischen Teilnehmern und Verweigeren ist, führt daher auch geringer Nonresponse zu potentiell stark verzerrten Ergebnissen.