von Nomad » So 29. Okt 2017, 19:19
Hallo zusammen, es geht um das Problem, dass alle Fälle von obduzierten Personen einer bestimmten Altersgruppe (0-17Jahre) in den letzten 10 Jahren mit allen Verstorben den letzten 10 Jahren (natürlich in der gleichen Altersgruppe) verglichen werden sollen (nicht jede verstorbene Person wird ja schließlich obduziert), um zu beurteilen, ob die Fälle von obduzierten Personen bezüglich der Grundgesamtheit repräsentativ sind. Nun ergibt sich das Hindernis, dass das ,,Einzugsgebiet'' des Rechtsmedizinischen Institutes, wo diese Untersuchung erfolgen soll, nicht deckungsgleich mit der vorhanden Statistik ist. Vereinfacht gesagt: es liegen nur die Zahlen der verstorbenen Personen der letzten 10 Jahre im Bundesland XYZ vor, allerdings werden vom besagten Institut nur Personen obduziert, welche in den Landkreisen soundso verstorben sind und nicht im gesamten Bundesland. Beides ist örtlich somit nicht deckungsgleich. Es bildet sich meiner Meinung nach also keine Stichprobe einer Grundgesamtheit ab und somit kann auch keine Prüfung nach Repräsentativität erfolgen, oder liege ich da falsch?