Hier stellt ein Laie eine Frage, die auf einem konkreten Fall beruht. Bei einem Einzelhändler ging eine Warensendung von 6600 Teilen ein. Bei einer ersten Stichprobe an 5 Teilen stellt sich heraus, dass alle 5 Teile mit einem verbotenen Farbstoff belastet waren, jedoch mit einem Messwert unterhalb eines gegebenen Limits (gesetzlicher Grenzwert). Daraufhin wurden weitere 50 Teile geprüft. Von diesen 50 Teilen waren 8 klar über dem Grenzwert, und 42 unter dem Grenzwert belastet. NULL (also ganz sauber) war kein Teil. Die Abnahme der Sendung wurde veweigert, und der Lieferant klagt auf Zahlung.
Der Richter zweifelt aus nicht nachvollziehbaren Gründen die vorhandenen Prüfergebnisse an, und verlangt eine erneute Verprobung bei einem anderen Gutachter. Ziel ist es, die einwandfreie Beschaffenheit der Sendung zu prüfen. Er verlangt, dass beide Parteien sich vorher auf einen Stichprobenumfang einigen, damit niemand hinterher sagen kann, die Stichprobe sei zu gering bemessen gewesen.
Hier also die Frage: wie hoch muss die erneute Stichprobe bemessen sein, um 100%-iger Sicherheit ein belastetes Teil zu finden. Nach meinem Laienverständnis müsste dies für eine 100-ige Sicherheit alle Teile umfassen, und auch dabei kann es passieren, dass kein belastetes Teil gefunden wird. Wer kann hier (wenn möglich auch für Laien verständlich) helfen?