Hallo,
Ich hätte eine Frage bezüglich der Begriffe "Grundgesamtheit" und "Stichprobe" bei der Auswertung eines Fragebogens (speziell: Umgang mit fehlenden und unvollständigen Daten).
Im Zuge des Modules "Marktforschung" soll ich den Zusammenhang zwischen zwei Merkmalen in der Grundgesamtheit analysieren.
Nun komme ich mit den beiden Begriffen "Grundgesamtheit" und "Stichprobe" in Bezug auf fehlerhafte oder unvollständige Daten nicht zurecht.
Beinhaltet die Grundgesamtheit auch die fehlerhaften und unvollständigen Datensätzen oder nicht?
Also spricht man bei allen erhobenen (egal ob verwertbar oder nicht) Daten von einer Grundgesamtheit und bei allen verwertbaren Datensätzen dann von einer Stichprobe? Gelten nur alle verwertbaren Datensätze als eine Grundgesamtheit? Wie ist dies in einem solchen Fall geregelt?
Vorab vielen Dank für eure Mithilfe!