PonderStibbons hat geschrieben:Muss man halt darüber nachdenken, inwieweit Befunde von z.B. Gymnasiasten in
Reutlingen übertragbar sind auf z.B. Gesamtschüler in Hamburg Veddel.
Genau diese Übertragbarkeit ist meiner Ansicht nach ja nicht gegeben, aufgrund unterschiedlicher Fächer, Schularten etc. zwischen den Bundesländern.
Diese Überlegung habe ich in der Arbeit bereits angestellt.Ob ich damit richtig liege, weiß ich allerdings nicht.
Die Definition der Grundgesamtheit macht mir immer noch große Schwierigkeiten.
Ich könnte jetzt z. B. ja alle Schüler einer Schulform eines bestimmten Bundeslands als Grundgesamtheit auffassen. Zusätzlich könnte
man über Klassenstufe und Schulfach abgrenzen. Mittels statistischer Vorjahresdaten könnten man in etwa die Größe der Grundgesamtheit
abschätzen.
Aber: Was würde das bringen, wenn ich ohnehin keine repräsentative Stichprobe habe, da ich nur Schüler von einer Schule befragt habe?
Andererseits: Wenn ich die Grundgesamtheit tatsächlich auf eine Schule einschränke (wie ich es eigentlich machen wollte), dann darf ich ja
keinerlei Aussagen tätigen, die über diese Schülergruppe hinausgeht, oder?
Immer wieder lese ich: "Gelegenheitsstichproben taugen nicht für wissenschaftliche Untersuchungen." Dann steht anderswo, dass studentische
Arbeiten sehr oft auf Gelegenheitsstichproben beruhen, weil sich das anders in der Praxis gar nicht umsetzen lässt (nachvollziehbar - finde ich).
Nirgends steht jedoch, wie man sowas auswertet.
Ich suche einfach einen passenden Ansatzpunkt, wie ich meine Daten sinnvoll auswerten und interpretieren kann.