Wenn ich nun untersuchen möchte, ob bei einer vorliegenden Onlinespielabhängigkeit (also ≥ 5 erfüllte Kriterien), ebenso eine Nikotin (z.B. Cut - Off Wert von 5) oder Alkoholabhängigkeit (Cut-Off Wert 5) vorliegt, wären doch auch nur die Probanden von Interesse, welche mind. eine Onlinespielabhängigkeit aufweisen.
Nein, sondern erforderlich wäre eine 4feldertafel Abhängigkeit A (ja/nein) x Abhängigkeit B (ja/nein).
Mit freundlichen Grüßen
P.