Ja, Moosbrugger hat recht, allerdings argumentiert er an der Sache vorbei.
Wenn die Reliabilität eines Tests schlecht ist, dann ist dieser Test nicht unbedingt hilfreich (bzw. könnte viele Fehlentscheidungen zur Folge haben). Da hilft es nicht, dass die Merkmale an sich so sind. COTAN-Kriterien gehen von der Fragestellung aus und leiten daraus ab, wie hoch die Reliabiliät sein muss. Wenn der beste Test für ein Merkmal, nicht genügend reliabel ist, dann ist der Test nicht gut. So kann man es auch sehen. Moosbrugger scheint es eher so zu sehen: ja, das Merkmal ist nur unzuverlässig erfassbar, also ist ein wenig reliabler Test besser als nichts.
Ich weiß aber auch, dass in der Rechtspsychologie Tests bei Kindern (bspw. im Falle von Sorgerechtsentscheidungen) mit einer Reliabilität von weniger als 0,6 eingesetzt werden. Das würde nach COTAN nicht gehen. Aber Richter haben ihre eigenen Kriterien