PonderStibbons hat geschrieben: Man legt aus theoretischen Erwägungen einen Korridor fest, welche Abweichung man gerade noch akzeptieren würde.
Diese Festlegung ist ein notwendiges Hilfsmíttel, da ein "Beweis" einer Punkthypothese eben nicht möglich ist.
In der o.g. Quelle (dem Guide) habe ich gelesen, dass man bei t-Tests mit abhängigen Stichproben einfach das Vertrauensintervall in Kombination mit ebenjenem festgelegten Korridor als Äquivalenztest verwenden kann. Wenn ich mich nicht irre, sollten dann zwei Bedingungen erfüllt sein, so dass man von Äquivalenz sprechen kann:
1. Die Null liegt im Vertrauensinterall
2. Das Vertrauensintervall ist kleiner oder gleich dem angegebenen Korridor
Ich habe zunächst einen theoretisch fundierten Korridor k=1 festgelegt. Dann habe ich aber anhand der Daten festgestellt, dass der vielleicht in dem Fall zu großzügig bemessen ist. Ein anderer Korridor lässt sich aber schwerlich begründen, wobei selbst die Begründung für k=1 m.E. auf tönernen Füßen steht. So einfach ist so etwas eben nicht theoretisch zu begründen. Das hat mich dann zu der Frage gebracht, ob man einen solchen Korridor nicht auf empirisch begründen könnte. Ich habe mir dann überlegt, bei den Paarvergleichen einfach aus theoretischen Gründen eine der beiden Gruppen als Baseline-Messung zu deklarieren und deren Standardabweichung zur Festsetzung des Korridors zu verwenden. Dann wäre der Korridor empirisch begründet.
Dann ist mir eingefallen, dass so etwas ähnliches ja ohnehin schon bei Cohens d gemacht wird. Cohens d ist ja genau die Mittelwertsdifferenz pro Standardabweichung. Daher ist bei mir die Frage aufgetaucht: Hat die von mir beschriebene Vorgehensweise einen Vorteil gegenüber Cohens d oder sollte nicht gleich lieber Cohens d verwendet werden? Äquivalenztests werden ja auch im Zusammenhang mit Effekttests diskutiert (Äquivalenz- und Effekttests in der psychologischen Forschung; Klemmert, H.). Cohens d ist aber nichts anderes als ein Effektmaß.
Grüße
Alfred Folger