von Patrick_T » Fr 2. Aug 2019, 14:01
Hi Bernhard, vielen Dank! Ich habe nun folgende Ergebnisse:
Laut Levene-Test der Varianzgleichheit mit F = 3.45 bei einem Signifikanzniveau von p = .057 lag bei der Variablen Stressempfinden keine Varianzhomogenität vor. Aus diesem Grund verwendete ich die Ergebnisse des Welch-Tests, welche in der Zeile für ungleiche Varianzen angezeigt wurde. Es zeigte sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen der Ausprägung des Stressempfindens der Gruppe Meditierende und der Kontrollgruppe Nicht-Meditierende, t(326) = -1.028, peinseitig = .153. Das Stressempfinden der Teilstichprobe Meditierende war in der Untersuchung 1.028 Einheiten geringer als das der Teilstichprobe Nicht-Meditierende. Die wahre Differenz lag dabei laut 95 %-Konfidenzintervall zwischen -2.32 und 0.73. (95 % CI [-2.32; 0.73]). Das bedeutet, das Stressempfinden der Gruppe Meditierende war sowohl geringer (-2.32) als auch höher (0.73) als bei der Gruppe Nicht-Meditierende.
Die Alternativhypothese, dass das Stressempfinden von meditierenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geringer ist, als das der nicht meditierenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, musste verworfen werden (p > .05).
In meiner Stichprobenumfangsplanung ging ich von einem mittelstarken Effekt (d = 0.50), einem Signifikanzniveau von α = .05 sowie einer Teststärke von 1-β = .80 aus und ermittelte dafür einen optimalen Stichprobenumfang von n = 102. Es sollte nun anhand der tatsächlichen Effekt- und Teststärkeergebnissen der Untersuchung das Beta-Fehlerniveau überprüft sowie berechnet werden, wie groß die Stichprobe hätte sein müssen, um einen möglichen Effekt mit einer Teststärke von 1-β = .80 in der Stichprobe aufzudecken. Zur Überprüfung des Beta-Fehlers, d.h. ob nach Ablehnung der H1 die Nullhypothese angenommen werden konnte, musste ich zunächst die Teststärke berechnen und β bestimmen. Die Berechnung der Effektstärke Cohen’s d mit G*Power ergab d = 0.13 (M1 = 16.57, M2 = 17.36, SD1 = 6.49, SD2 = 5.69), was eine erhebliche Differenz zum erwarteten mittelstarken Effekt darstellte (d = 0.50). Nach Einteilung von Cohen (1988) lag der Wert unterhalb einer Effektstärke für einen kleinen Effekt (d = 0.2). Die Berechnung der Teststärke über G*Power ergab 1- β = .28 (einseitig, d = 0.13, α = .05, n1 = 92, n2 = 234). Das bedeutete, dass die Wahrscheinlichkeit für ein statistisch signifikantes Ergebnis, wenn in Wirklichkeit ein Populationseffekt bestünde, bei 28 % lag. Die Wahrscheinlichkeit, H1 abzulehnen und H0 anzunehmen, obwohl in Wirklichkeit H1 galt (β -Fehler), lag bei 91 %. Die optimale Effektstärke lag bei der vorliegenden Stichprobe für ein statistisch signifikantes Ergebnis, wenn in Wirklichkeit ein Populationseffekt bestünde, bei d = 0.31 (einseitig, α = .05, 1- β = .80, n1 = 92, n2 = 234). Die optimale Stichprobe lag mit der tatsächlichen Effektstärke bei n = 1808, n1 = 511 und n2 = 1297 (einseitig, α = .05, 1- β = .80, Allocation ratio n2/n1 = 2.54).
Schließlich verwerfe ich die Alternativhypothese (α > .05), kann jedoch durch die in der Stichprobenumfangsplanung angenommenen Werte auch nicht die Nullhypothese annehmen (β > .20).
...ich hoffe, dass das so durchgeht.
VG
Patrick