bele hat geschrieben:Für mich klingt die Schilderung nach dem Versuch einer Vollerhebung. Wenn Du alle Beauftragten mit vordefinierten Kriterien erfragst ist darin keine Zufallskomponente zu erkennen.Wenn aber das Auftauchen eines Beauftragten im Internet selbst aber unabhängig von Deiner Fragestellung quasi-zufällig ist, kann das wieder anders sein.
LG,
Bernhard
Danke für die Antwort!
Also ich untersuche die Beauftragten und deren Stellvertreter an Hochschulen. Dazu gibt es eine Übersicht des Deutschen Studentenwerks. Das bedeutet, dass ich zunächst erst mal alle Beauftragten rausgesucht habe und dann das Kriterium darauf angewendet habe. Bsp. von 100 Beauftragten blieben dann nur noch 30 übrig, die dann angeschrieben wurden. Das heißt ja, dass alle Beauftragten die Grundgesamtheit bilden und ich aus dieser Gesamtheit eine Stichprobe gemäß meines Kriteriums gezogen habe.
Die Beauftragten sind ja dann also nicht zufällig gezogen worden und es ist doch dann keine Vollerhebung?
Eine Vollerhebung ist es ja nur, wenn die Gesamtstichprobe zu 100 % bekannt ist und daraus auch alle befragt werden.
Außerdem kann ich nicht gewährleisten, dass die Übersicht vollständig ist und tatsächlich alle beauftragten gelistet sind und somit eine Vollerhebung wäre.
Viele Grüße