Hallo ihr Lieben!
Im Rahmen der Bewertung eines Screenings zur Ermittlung sozial-emotionaler Kompetenzen habe ich eine Frage.
Und zwar bin ich über das Kritierum der Sensitivität gestolpert (wie viel % von kranken Menschen werden durch den Test wirklich als krank anerkannt).
Der Kontext: In einer Studie zeigte sich, dass 85% der Kinder, die von Psychotherapeut*innen als verhaltensauffällig diagnostiziert wurden, dass auch zuvor von pädagogischen Fachkräften durch das angewandte Screening ein Förderbedarf hinsichtlich der sozial-emotionalen Kompetenzen zugeschrieben wurde. Dass die Sensitivität im Rahmen der Validität betrachtet werden kann (misst, was es zu messen vorgibt), leuchtet mir ein. Aber könnte man die Sensitivität auch im Sinne der Objektivität eines Verfahrens interpretieren? (im Sinne von Beurteilungsübereinstimmung?)
Liebe Grüße!
Kopi