Hallo,
ich gucke mir für meine Masterarbeit an, inwiefern sich die schulischen Einschätzungen von Eltern in Bezug auf das Geschlecht der Kinder unterscheiden. Die Daten wurden bereits für eine andere Studie erhoben. Ich rechne u.a. t-Tests (für unabhängige Stichproben). Nun haben ich bei Rasch et al. (2014) folgendes zur Power gelesen:
"Die Berechnung der Teststärke eines bereits durchgeführten t-Tests ist dann notwendig,
wenn ein nicht signifikantes Ergebnis auftritt und der Stichprobenumfang
nicht im Vorfeld geplant wurde. Die Annahme der Nullhypothese in einem ungeplanten
t-Test ist nur möglich, wenn die Teststärke ausreichend hoch ist. Wie schon das
Signifikanzniveau α ist die Festlegung der akzeptierten Fehlerwahrscheinlichkeit β von
inhaltlichen Überlegungen abhängig. Als Richtlinie schlagen wir eine Teststärke von
1 – β = 0,9 vor. Die Wahrscheinlichkeit, die Alternativhypothese abzulehnen obwohl
sie in Wirklichkeit gilt, liegt dann bei β = 0,1. Die Bestimmung der Teststärke a posteriori
(im Nachhinein) erfordert neben der Anzahl der Beobachtungen immer die
Festlegung eines inhaltlich relevanten Effekts. Wenn keine weiteren empirischen Arbeiten
zu dem Thema vorliegen, ist diese Festlegung schwierig und meist nur mithilfe
der Konventionen (7 Abschn. 3.3.1 und 7 Abschn. 3.3.2) möglich. "
-> Nun meine Frage. Ich habe nun ein nicht signifikantes Ergebnis und dafür die Effektstärke berechnet (d=0.15). Nun möchte ich also mir G*Power die Effektstärke berechnen und habe einen kleinen Effekt (d=0.2) als inhaltlich relevant eingestuft. Ich habe jetzt eine Teststärke von 57% heraus bekommen. Wenn ich von einem mittleren Effekt ausgehen würde, bekäme ich eine Power von 97%. Ich interpertiere das so, dass (im ersten Fall) mit einer Wahrscheinlichkeit von 57% kein kleiner Effekt vorliegt. Was genau kann ich daraus schlussfolgern? Dass ich keine der beiden Hypothesen eindeutig bestätigen kann? Welchen Mehrwert bietet mir eine Poweranalyse in diesem Fall überhaupt?
Liebe Grüße,
Paula