Einseitiges Konfidenzintervall

Einseitiges Konfidenzintervall

Beitragvon chrikel » Mi 3. Feb 2021, 16:18

Hallo!

Ich habe einen t-Test für unabhängige Stichproben durchgeführt. Laut Welch-Test kam dabei ein zweiseitiger p-Wert von .085 heraus. Da ich eine gerichtete Hypothese teste und der Gruppenunterschied deskriptiv in die erwartete Richtung geht, ist der einseitige p-Wert von .0425 signifikant. Das 95%-Konfidenzintervall wird mir von SPSS (zweiseitig) als [-.578, 5.444] ausgegeben. Wie berichte ich dieses Konfidenzintervall im einseitigen Fall? Berichte ich dann bloß die obere Grenze oder ist eine neue Berechnung des KIs notwendig?

Vielen Dank und liebe Grüße
Christina
chrikel
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Re: Einseitiges Konfidenzintervall

Beitragvon PonderStibbons » Mi 3. Feb 2021, 16:27

Man testet aber doch gar nicht einseitig, auch bei "gerichteter Hypothese" nicht. Statistische Nullhypothese und inhaltliche Hypothese sind zwei Paar Stiefel.
https://psychologie.uni-graz.at/de/biol ... -list/faq/ FAQ #3

Mit freundlichen Grüßen

PonderStibbons
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Re: Einseitiges Konfidenzintervall

Beitragvon chrikel » Mi 3. Feb 2021, 16:45

"Eine gerichtete Hypothese darf nur dann formuliert werden, wenn nur ein Unterschied in eine bestimmte Richtung von (theoretischer oder praktischer) Bedeutung ist. (...) Es muß wirklich gut begründet werden können, dass nur ein Unterschied in eine bestimmte Richtung von (theoretischem oder praktischem) Interesse ist"

Es ist gut begründet. Nun bin ich allerdings noch nicht schlauer bzgl. des KIs. Dass man den zweiseitigen p-Wert halbieren muss, ist klar, aber wie ist es mit dem KI? Oder berichtet man das einfach so, obwohl die "0" enthalten ist? Wäre sehr dankbar für eine Antwort! :)
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Re: Einseitiges Konfidenzintervall

Beitragvon bele » Mi 3. Feb 2021, 16:51

Wenn ich in R einen einseitigen Test anfordere, dann werden Konfidenzintervalle ausgegeben, die als linke oder rechte Grenze entweder -Inf oder Inf haben.

Da ich eine gerichtete Hypothese teste und der Gruppenunterschied deskriptiv in die erwartete Richtung geht,

Und genau da musst Du Dich ehrlich frage, was Du gemacht hättest, wenn der Gruppenunterschied in die unerwartete Richtung gegangen wäre. Wenn Du das dann auch berichtet hättest, ist die einseitige Testung unzulässiges Ergebnisschönen.

LG,
Bernhard
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