Hallo zusammen,
in meiner Forschungsfrage möchte ich vereinfacht folgendes untersuchen:
Es soll getestet werden, ob ein auditiv präsentierter Reiz zu schnelleren Reaktionszeiten und geringeren Reaktionsfehlern führt als ein visuell präsentierter Reiz.
Hierfür wurde als Versuchsdesign ein Versuch mit abhängigen Stichproben (Messwiederholung gewählt), d.h. jede Versuchsperson durchläuft zwei Bedingungen: In einem Block werden 20 mal visuelle Reize präsentiert und in dem anderen Block werden 20 mal auditive Reize präsentiert. Auf jeden Reiz soll die Versuchsperson mit einem Tastendruck reagieren.
Nun stellte sich heraus, dass die visuellen Reize manchmal übersehen werden, sodass für manche der 20 Durchgänge des visuellen Blocks (im Schnitt ca. 4-5 Durchgänge) keine Reaktionszeit vorliegt, da ein Reaktionsfehler gemacht wurde.
Meine Frage wäre nun: Muss man innerhalb einer Versuchsperson derartige fehlende Werte speziell behandeln (z.B. durch Imputation) oder spielt dies keine Rolle, da dennoch eine mittlere Reaktionszeit mit den übrigen Werten pro Versuchsbedingung (auditiv vs. visuell) berechnet werden kann, die dann für den Vergleich der beiden Bedingungen in der später berechneten MANOVA verwendet wird? Im letzteren Fall würden dann aber pro Versuchsperson unterschiedlich viele Werte in die Mittelwertberechnung der Reaktionszeit einfließen. Ist das problematisch?
Lieben Dank im Voraus und viele Grüße