Hallo,
ich stehe gerade vor einer Frage, auf die ich leider keine Antwort gefunden habe. Aus den mir vorliegenden Daten wurden aus ca. 30 Variablen eine Gruppierungsvariable gebildet (über einen Mittelwert), die 8 Gruppen enthält. Die Basis dieser Gruppierung ist eine qualitative Vorstudie. Nun wurde danach in einer Diskriminanzanalyse berechnet, in welche Gruppe ein Proband anhand der 30 Variablen geschätzt wird. Die abhängige Variable ist die Gruppenvariable und die unabh. Variablen sind die 30 Variablen, welche die Gruppe gebildet haben. es aber nicht problematisch, dass in der Diskriminanzanalyse die abhängige Variable aus den unabhängigen Variablen gebildet wurde? Darf ich die Analyse dann überhaupt durchführen?
Danke
Ben