Liebes Statistik-Forum,
folgendes Problem bereitet mir schlaflose Nächte:
Ich habe im Rahmen einer Abschlußarbeit 5 städtischen Regionen mit jeweils 100 Haushalten befragt. Der Zugang in einem Entwicklungsland war aus politischen Gründen nicht unproblematisch.
Deshalb ist eine systematische Auswahl von Stichproben erfolgt, genauer eine Quotenstichprobe. Dabei habe ich den Eindruck, daß alle Subgruppen der Grundgesamthait ausreichend präsentiert werden.
Nun habe ich neben der rein deskriptiven Analyse (Absolute, Relative Häufigkeitsverteilungen) auch Regressionsanalysen durchgeführt, entsprechend des Skalenniveuas der abhängigen Variablen.
DIe Aussagen zu inferenzsstatistischen Möglichkeiten bei dieser Stichprobenart ist widersprüchlich. Höglinger von der ETH Zürich sieht die Quotenstichprobe ebenfalls als "repräsentativ" an und meint. man könne auch hier unter Umständen auf die Grundgesamtheit schließen. Auch bei anderen Autoren finden sich ähnliche Aussagen zum Beispiel der Gestalt, daß bei positiven Replikationsstudien auch bei einer systematischen Befragung auf die Allgemeinheit geschlossen werden dürfe. Andere Autoren weisen auf die absolute Notwendigkeit einer Zufallsstichprobe hin.
Jetzt meine Frage: Kann ich, um auf der sicheren Seite zu sein, R² und die t-Prüfgrößen beibehalten, aber deren Signifikanzen streichen, ebenso wie den F-Test. Dann habe ich die Inferenzelemente herausgenommen und kann trotzdem nur für die 500 Haushalte Aussagen zum Zusammenhang und zur Abhängigkeit von interessanten Variablen machen, die eben nicht verallgemeinert werden können. Man könnte dann von einer explorativen Untersuchung sprechen, da mit Blick auf die Fragestellung in diesen Regionen bisher noch sehr wenig überprüft wurde.
Lieben Dank für Euer Interesse,
Wilhelm