Hi,
das zentrale Grenzwerttheorem besagt, bei Fallzahlen von 30 muss man die Normalverteilung nicht mehr untersuchen.
Frage:
Braucht man dann in jeder der beiden Gruppen 30 Fälle, oder reicht es aus, wenn beide Gruppen zusammen 30 Fälle ergeben?
Oder anders formuliert:
Müssen die Residuen in jeder der beiden Gruppen für sich normalverteilt sein, oder reicht es bereits aus, wenn Sie für das n insgesamt, also über die beiden Gruppen hinweg normalverteilt sind?
Besten Dank und Grüße
Mofflerin