Hallo Liebe Community,
ich habe mich registriert da ich eine Frage zu dem Gauß-Test habe bei der ich mir nicht im Klaren bin ob ich diese richtig deute. Aufgrund dessen Ähnlichkeit zum T-Test ist die Frage hoffe hier richtig aufgeboben.
Zuerst einmal habe ich eine Datenbasis über 200 Tage. Diese Teile ich in zwei Perioden 1-100 und 101 bis 200 auf. Über diesen Zeitraum tritt ein Ereignis auf, das als Normalverteilt angenommen werden kann (da n größer 30 ist). Das Ereignis kann entweder eintreten oder nicht und pro Periode tritt dieses 15 bzw. 35 Mal auf. Mehrfaches Eintreten an einem Tag ist möglich. Ich möchte nun überprüfen ob, die beiden Gruppen eine signifikante Abweichung von deren Erwartungswerten aufweisen.
Da ich jeweils 100 Tage betrachte müsste mein n=100 sein und mein p=15/100 bzw. p=35/100 oder nicht? Somit ist die Standardabweichung bekannt und ebenso der geschätzte Mittelwert. Ich gehe doch recht der Annahme, dass ich auch Tage, an denen das Ereignis nicht aufgetreten ist, als Stichprobe annehmen kann?
Mir irritiert jetzt nur eines. In der Literatur habe ich gelesen, dass die Standardabweichung der Grundgesamtheit bekannt sein muss um den Test anzuwenden. Könnte ich nun einfach annehmen, dass meine n=200Tage die Grundgesamtheit darstellen und somit eine Standardabweichung auf Basis von n=200 und p=50/200 berechnen?
Desweiteren wollte ich nun den geschätzten Mittelwert einer Periode nehmen und basierend auf einem beidseitigen Signifikanzniveaus=5% überprüfen, ob der geschätzte Mittelwert der anderen Periode außerhalb des Konfidenzintervalls liegt.
Meine Frage:
Verletzte ich eine Annahme die es mir nicht erlaubt den Gauß-Test hier anzuwenden?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Tobi